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    GmbH-Anteil: Registrierung einer ungültigen Abtretung im Firmbuch verhindert

    10. Juli 2009

    Das Landesgericht Wiener Neustadt hat die Registrierung eines von einer Gesellschafter-Geschäftsführerin angemeldeten Gesellschafterwechsels zum Firmenbuch abgelehnt.

    Die Entscheidung des LG Wiener Neustadt erging über Betreiben von RA Dr. Lukas Fantur. Dieser vertrat einen weiteren Gesellschafter.

    Der bestritt mit seiner vorsorglichen Eingabe an das Firmenbuchgericht erfolgreich, seine Zustimmung zur Übertragung an den Erwerber des Geschäftsanteils gegeben zu haben.

    Der Gesellschaftsvertrag der betreffenden GmbH sieht nämlich vor, dass eine Abtretung von Geschäftsanteilen nur erfolgen kann, wenn die übrigen Gesellschafter der Abtretung zustimmen.

    Das LG Wiener Neustadt entschied im Sinne des von Dr. Fantur vertretenen Gesellschafters und kam zum Ergebnis, dass die von der Anmelderin behauptete wirksame Zustimmung zur Übertragung des Anteils nicht vorliegt.

    Lesen Sie mehr zur Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts bei Anteilsabtretungen.


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