Aktuelles
Gesellschafterstreit wegen Beschlussanfechtung: Weiterer Erfolg vor dem Oberlandesgericht Wien
25. August 2010
Ein weiterer Gesellschafterstreit konnte zugunsten einer Mandantin von Dr. Lukas Fantur entschieden werden.
Nach dem Handelsgericht Wien wies auch das Oberlandesgericht Wien in 2. Instanz die Beschlussanfechtungsklage eines Minderheitsgesellschafters gegen den von Dr. Lukas Fantur vertretenen Mehrheitsgesellschafter ab.
Weiterlesen »M&A-Deal erfolgreich abgewickelt
20. August 2010
Dr. Lukas Fantur hat bei einem M&A-Deal im Bereich Medizinprodukte beraten. Am 20.08.2010 erfolgte das Closing des umfangreichen Deals, bei dem 49,9 % der Gesellschaftsanteile der operativen Zielgesellschaft von einer von Dr. Lukas Fantur vertretenen Holding-Gesellschaft erworben wurden.
Weiterlesen »Gesellschafterstreit wegen Aufgriffsrecht: Erfolg vor dem Oberlandesgericht Wien
26. Juli 2010
Kurz vor Beginn der Gerichtsferien konnte ich noch einen Gesellschafterstreit zugunsten einer Mandantin entscheiden.
In dem vor dem Oberlandesgericht Wien endgültig gewonnenen Rechtsstreit ging es um die Ausübung eines gesellschaftsvertraglichen Aufgriffsrechts an einem GmbH-Geschäftsanteil.
Weiterlesen »Einrichtung eines Aufsichtsrats in einer Konzern-Holding
14. Oktober 2009
Dr. Lukas Fantur hat eine Holdinggesellschaft (GmbH) bei der Einrichtung eines Aufsichtsrates beraten und vertreten.
Weiterlesen »Einrichtung eines Aufsichtsrats bei einer GmbH
23. August 2009
Dr. Lukas Fantur hat eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung bei der Einrichtung eines gesetzlich erforderlich gewordenen Aufsichtsrats beraten und vertreten. Das Mandat umfasste folgende Bereiche:
Weiterlesen »GmbH-Anteil: Registrierung einer ungültigen Abtretung im Firmbuch verhindert
10. Juli 2009
Das Landesgericht Wiener Neustadt hat die Registrierung eines von einer Gesellschafter-Geschäftsführerin angemeldeten Gesellschafterwechsels zum Firmenbuch abgelehnt.
Die Entscheidung des LG Wiener Neustadt erging über Betreiben von RA Dr. Lukas Fantur. Dieser vertrat einen weiteren Gesellschafter.
Der bestritt mit seiner vorsorglichen Eingabe an das Firmenbuchgericht erfolgreich, seine Zustimmung zur Übertragung an den Erwerber des Geschäftsanteils gegeben zu haben.
Der Gesellschaftsvertrag der betreffenden GmbH sieht nämlich vor, dass eine Abtretung von Geschäftsanteilen nur erfolgen kann, wenn die übrigen Gesellschafter der Abtretung zustimmen.
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