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Einrichtung eines Aufsichtsrats bei einer GmbH
23. August 2009
Dr. Lukas Fantur hat eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung bei der Einrichtung eines gesetzlich erforderlich gewordenen Aufsichtsrats beraten und vertreten. Das Mandat umfasste folgende Bereiche:
- Neugestaltung des Gesellschaftsvertrages,
- Beratung in arbeitsverfassungsrechtlichen Fragen,
- Gestaltung einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
- Durchführung im Firmenbuch
Die Gesellschaft war aufsichtsratspflichtig georden, weil die Anzahl der Arbeitnehmer im Durchschnitt 300 Übersteigt (§ 29 GmbH-Gesetz).
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