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    Weiterer Erfolg in Graz: Abberufungsklage gegen meinen Mandanten vom Prozessgegner unter Anspruchsverzicht zurückgezogen

    27. Mai 2020

    Nachdem bereits ein Antrag, meinen Mandanten als Geschäftsführer mit einstweiliger Verfügung abzuberufen, vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz abgewehrt wurde (siehe den Beitrag unten vom 13. Februar 2020), hat der Prozessgegner nun auch die Klage selbst aufgegeben.

    Die gegen meinen Mandanten erhobene Klage auf Abberufung als Geschäftsführer wurde unter Anspruchsverzicht zurückgezogen. Damit ist das Verfahren beendet. Die klagende Partei ist gegenüber meinem Mandanten nunmehr kostenersatzpflichtig und muss meinem Mandanten die Prozesskosten ersetzen.


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