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    Erfolgreiche Klage gegen eine Gesellschafterin auf Übertragung von Domainrechten an die Gesellschaft

    24. Oktober 2018

    Die Mehrheitsgesellschafterin einer GmbH hatte zahlreiche Internetdomains, die den Firmenwortlaut der Gesellschaft enthalten, auf sich selbst angemeldet. Dagegen wandte sich die von mir vertretene Minderheitsgesellschafterin. Zunächst wurde in einer Generalversammlung versucht, eine Klage der Gesellschaft gegen die Mehrheitsgesellschafterin auf Übertragung der Domains an die Gesellschaft zu veranlassen. Da dies abgelehnt wurde, war der Weg für eine Minderheitsklage (§ 48 GmbHG) durch meine Mandantin frei.

    Vor dem Handelsgericht Wien wurde die Mehrheitsgesellschafterin auf Übertragung der Internetdomains an die Gesellschaft geklagt. Die Klage war erfolgreich.

    Das Urteil wurde auch vom Oberlandesgericht Wien bestätigt. Die Mehrheitsgesellschafterin musste zahlreiche Internetdomains (und eine Marke) von sich auf die Gesellschaft übertragen.


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