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Erfolgreiche Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen ehemaligen Geschäftsführer
13. Dezember 2016
Ein ehemaliger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH hatte auf Kosten der GmbH eine Kamera um mehr als 10.000 Euro angeschafft. Da die Gesellschaft wegen eines Gesellschafterstreits momentan keinen Geschäftsführer hatte, berief ich für einen von mir vertretenen Minderheitsgesellschafter eine Generalversammlung ein. Dort wurde die Geltendmachung der Ersatzansprüche beschlossen und mein Mandant zum Prozessvertreter für die GmbH bestellt.
Der darauffolgenden Rückforderungsklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer gab das Bezirksgericht Bruck an der Leitha statt. Die Berufung des Geschäftsführers dagegen wurde vom Landesgericht Korneuburg verworfen. Der ehemalige Geschäftsführer wurde zur Zahlung von 11.090 Euro an die GmbH mitsamt den Prozesskosten verpflichtet.
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