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    Erfolg vor dem Obersten Gerichtshof – einstweilige Verfügung aufgehoben

    25. März 2014

    Der Oberste Gerichtshof hat über Antrag von Dr. Lukas Fantur, Rechtsanwalt in Wien, eine gegen seinen Mandanten erlassene einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichtes Wien wieder aufgehoben.

    Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Klage richtet sich  gegen einen ihrer Gesellschafter, der als leitender Angestellter in eine ausländische Tochtergesellschaft entsandt war. Dort übte er die Geschäftsführertätigkeit aus. Nachdem er bei der Tochtergesellschaft als Geschäftsführer abberufen wurde, verlangte die Muttergesellschaft die Herausgabe der Geschäftsunterlagen der Tochtergesellschaft. Dies wurde verweigert, weil die Abberufung vom Geschäftsführer als unwirksam erachtet wurde.

    Der Oberste Gerichtshof folgte jedoch der Argumentation von Dr. Lukas Fantur,  wonach die Muttergesellschaft gegen einen Geschäftsführer ihrer Tochtergesellschaft keinen Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen der Tochtergesellschaft hat. Diesen Anspruch kann vielmehr ausschließlich die Tochtergesellschaft geltend machen. Die einstweilige Verfügung, mit der Geschäftsführer  zur Herausgabe der Geschäftsunterlagen verhalten  werden sollte, wurde ersatzlos aufgehoben.


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