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    Erfolg vor dem Obersten Gerichtshof: Beschlussanfechtungsklage abgewehrt

    18. Februar 2025

    Wann müssen GmbH-Gesellschafter einem Gesellschafterbeschluss zustimmen? Neues vom OGH

    Meine Mandantin ist eine Holding-GmbH. Sie hält eine wesentliche Beteiligung an einer Aktiengesellschaft.

    Zwei Minderheitsgesellschafter beantragten in der Generalversammlung, der Geschäftsführerin eine Weisung zu erteilen: Sie solle in der Hauptversammlung der AG einen Katalog von Fragen stellen.

    Der Beschlussantrag wurde abgelehnt. Dagegen erhoben die beiden überstimmten Gesellschafter eine Beschlussanfechtungsklage.

    Die Causa ging bis zum Obersten Gerichtshof (OGH).

    OGH gibt meiner Mandantin recht

    Die Klagsabweisung wurde bestätigt.

    Auch fehlendes Rechtsschutzinteresse

    Schon in der ersten Instanz hatte ich eingewendet, dass den Klägern auch das Rechtsschutzinteresse an der Klage fehlt. Denn das Klagebegehren lautete bloß auf Beschlussanfechtung.

    Nachdem die Beschlussanfechtung aber so oder so schon unbegründet war, kommt es darauf laut OGH gar nicht mehr entscheidend an.

    Das war mein 16. Verfahren, das mich als Parteienvertreter bis zum Obersten Gerichtshof führte. Drei weitere sind anhängig.

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