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    Entgelt-Verschleierung durch Geschäftsführer

    70.000 Euro für Mandanten erstritten

    Erfolg vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien. Ein Geschäftsführer hatte behauptet, über kein Einkommen zu verfügen. Seine Tätigkeit für die Gesllschaft sei ehrenamtlich. Daher könne er die Schulden des Gläubigers, dieser vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Fantur, nicht bezahlen.

    Der von Rechtsanwalt Dr. Fantur vertretene Gläubiger nahm daraufhin die Gesellschaft klagsweise in Anspruch. Prozessgegenstand war die Frage, ob hier eine Verschleierung von Entgeltsansprüchen vorlag.

    Das Arbeits- und Sozialgericht bejahte diese Frage und verurteilte die GmbH zur Zahlung von über 70.000 Euro an den von Dr. Fantur vertretenen Mandanten.

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