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    Einstweilige Verfügung und Urteil gegen konkurrierenden Gesellschafter erwirkt

    30. Juni 2025

    Die Eröffnung eines Konkurrenzunternehmens durch den Gesellschafter einer OG verstößt gegen das UGB und kann außerdem auch wettbewerbswidrig sein.

    Dazu gibt es einen aktuellen Fall aus meiner Kanzlei:

    Meine Mandantin ist eine Offene Gesellschaft. Nach erfolglosen Gesprächen über eine Trennung gründete einer der Gesellschafter eine weitere Gesellschaft, mit der er der OG Konkurrenz macht.

    Namens der OG brachte ich eine Klage ein

    Dazu stellte ich einen Antrag auf einstweilige Verfügung.

    Entscheidung des Handelsgerichtes Wien

    Die beantragte einstweilige Verfügung wurde erlassen.

    Inhaltlich hatte der beklagte Gesellschafter nichts mehr einzuwenden und ließ ein Versäumungsurteil über sich ergehen.

    Keine alternative Textbeschreibung für dieses Bild vorhanden

    Handelsgericht Wien

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