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    Einstweilige Verfügung und Konventionalstrafe gegen konkurrierenden Gesellschafter

    4.April 2025

    Ich vertrete eine Kommanditgesellschaft gegen ihren Gesellschafter.

    Klage und Antrag auf einstweilige Verfügung

    Nun ist die Entscheidung des Landesgerichtes Salzburg eingelangt

    Kann das richterliche Mäßigungsrecht für eine von einem Unternehmer versprochene Konventionalstrafe ausgeschlossen werden?

    Mit dieser Frage hatte sich das Landesgericht Salzburg auseinanderzusetzen.

    Seit dem Handelsrechtsänderungsgesetz 2005 ist es eigentlich herrschende Ansicht, dass das richterliche Mäßigungsrecht auch gegenüber Unternehmern nicht ausgeschlossen werden kann.

    Das LG Salzburg sieht dies hingegen anders.

    Das Gericht sichert sich aber ab, indem es ergänzt:

    Die Konventionalstrafe wurde gemäß dem Gesellschaftsvertrag somit mit dem bislang nachgewiesenen verbotswidrige Netto-Umsatz der Konkurrenzgesellschaft festgelegt.

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