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Gesellschafterstreit wegen Aufgriffsrecht: Erfolg vor dem Oberlandesgericht Wien
26. Juli 2010
Kurz vor Beginn der Gerichtsferien konnte ich noch einen Gesellschafterstreit zugunsten einer Mandantin entscheiden.
In dem vor dem Oberlandesgericht Wien endgültig gewonnenen Rechtsstreit ging es um die Ausübung eines gesellschaftsvertraglichen Aufgriffsrechts an einem GmbH-Geschäftsanteil.
Klage auf Durchsetzung eines Aufgriffsrechts an einem GmbH-Geschäftsanteil
Der Gesellschaftsvertrag der GmbH sieht vor, dass jeder Gesellschafter die Kündigung der GmbH erklären kann und die übrigen Gesellschafter in diesem Fall den Anteil des kündigenden Gesellschafters aufgreifen können.
Nachdem die Minderheitsgesellschafterin die Kündigung erklärt hatte, verlangte meine Mandantin die sofortige Abtretung des betreffenden Geschäftsanteils an sich.
Die kündigende Gesellschafterin verweigerte dies. Sie sei erst zur Abtretung und damit zur Umsetzung des Aufgriffsrechts verpflichtet, wenn das laut Gesellschaftsvertrag einzuholende Verkehrswertgutachten über den zu zahlenden Abtretungspreis vorliegt.
Das Handelsgericht Wien war ebenfalls der Auffassung, dass eine sofortige Abtretung nicht verlangt werden konnte.
Oberlandesgericht Wien zum gesellschaftsvertraglichen Aufgriffsrecht
Das von mir angerufene Oberlandesgericht Wien folgte hingegen meinem Rechtsstandpunkt: Demnach ist dann, wenn der Gesellschaftsvertrag selbst über den Zeitpunkt der Abtretung keine besonderen Regeln enthält, der Geschäftsanteil nach Erklärung des Aufgriffsrechts sofort abzutreten.
Umsetzung des Aufriffsrechts kann grundsätzlich sofort verlangt werden
Die kündigende Gesellschafterin war demnach sehr wohl zur Vorleistung verpflichtet und hat nicht das Recht, das Vorliegen des Verkehrswertgutachtens abzuwarten und kann auch keine Zug-um-Zug-Abwicklung verlangen.
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt GmbH-Recht, insbesondere Gesellschafterstreit. Nebenbei bin ich Herausgeber der Fachzeitschrift für Gesellschaftsrecht „GES“.
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