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Streit um Schiedsklausel in einem Syndikatsvertrag
11. November 2024
Gilt die Schiedsklausel in einem Snydikatsvertrag auch für eine Klage auf Abberufung eines Geschäftsführers?
Ich vertrete in einem anhängigen Verfahren zwei Gesellschafter, die einen Gesellschafter-Geschäftsführer auf Abberufung klagen. Eine weitere Gesellschafterin wird auf Zustimmung zur Abberufung geklagt.
Die auf Zustimmung beklagte Gesellschafterin wandte die sachliche Unzuständigkeit ein:
- Sämtliche Parteien des Verfahrens hätten in einem Syndikatsvertrag eine Schiedsklausel vereinbart.
- Im Syndikatsvertrag sei geregelt, dass „Meinungsverschiedenheiten“ bzw.“ Streitigkeiten“ zwischen den Parteien „Zusammenhang mit“ dem Syndikatsvertrag sowie über dessen Auslegung vor ein Schiedsgericht gehören.
- Das Erstgericht griff die Einrede auf und erklärte sich für unzuständig.
Dagegen erhob ich für meine Mandanten, die klagenden Gesellschafter, Rekurs an das Oberlandesgericht Wien.
Entscheidung des OLG Wien
Heute ist nun die Entscheidung über meinen Rekurs eingelangt. Dem Rekurs wurde stattgegeben.
Das OLG Wien begründet dies wie folgt:
- Eine Vertragsstreitigkeit aus einem Syndikatsvertrag liegt dann vor, wenn es um die Rechte und Pflichten von Syndikatsmitgliedern geht.
- Ein Streit aus dem Syndikatsvertrag ist aber dort zu verneinen, wo der den Anspruch begründende oder widerlegende Sachverhalt außerhalb des Vertrages liegt.
- Bei der gegenständliche Klage auf Abberufung eines Geschäftsführers handelt es sich nicht um eine Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Syndikatsvertrag.
Die Gesellschafterin, die die Unzuständigkeit eingewendet hatte, wurde zum Kostenersatz des Rekursverfahrens verpflichtet.
Ein (ordentlicher) Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof wurde nicht mehr zugelassen.
Das Erstgericht muss nun das Verfahren über die von mir für meine Mandanten eingebrachte Abberufungsklage abführen.
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