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    Antrag auf einstweilige Verfügung zur Abberufung eines Geschäftsführers erfolgreich abgewehrt

    26. November 2024

    Ich vertrete einen von zwei GmbH-Gesellschaftern, die auch Geschäftsführer sind.

    Der gegnerische Gesellschafter-Geschäftsführer möchte meinen Mandanten unbedingt als Geschäftsführer loswerden. Dazu hat er eine Klage auf Abberufung eingebracht.

    Sein damit verbundener erster Antrag auf einstweilige Verfügung war vom Handelsgericht Wien bereits abgewiesen worden.

    Nun brachte der Gegner einen zweiten Antrag auf einstweilige Verfügung ein. In diesem erstattete er das gleiche Vorbringen wie im ersten Antrag.

    Es wurde kein Alt-Text für dieses Bild angegeben.

    Ergänzend brachte er vor, dass die neuerliche Antragstellung zulässig sei, weil auch Änderungen im Anspruchs-, und Gefährdungssachverhalt vorgebracht und bescheinigt würden.

    Einstweilige Verfügung: Der erste Schuss muss sitzen

    Ich wendete für meinen Mandanten folgendes ein:

    Das Handelsgericht Wien gab mir recht. Auch dieser zweite Antrag auf EV wurde abgewiesen.

    Update 30.01.2025:

    Das OLG Wien hat die Entscheidung des HG Wien aufgehoben und die Durchführung eines Bescheinigungsverfahrens aufgetragen. Gleichzeitig wurde der Rekurs an den OGH zugelassen.

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