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Klage auf Abberufung von GmbH-Geschäftsführern
29. Mai 2019
Meine Mandantin war Minderheitsgesellschafterin einer GmbH. Für meine Mandantin klagte ich die Mehrheitsgesellschafterin erfolgreich auf Zustimmung zur Abberufung von zwei Geschäftsführern. Diese beiden Geschäftsführer waren auch gleichzeitig Geschäftsführer der Mehrheitsgesellschafterin.
Das Handelsgericht Wien stellte aufgrund meiner Klage folgende Vorwürfe gegen die Geschäftsführer fest:
- Entgegen einer ursprünglichen Vereinbarung hatten die Geschäftsführer eine Markenanmeldung nicht auf die Gesellschaft, sondern auf ihre eigene Muttergesellschaft angemeldet, um später von der Gesellschaft Lizenzzahlungen verlangen zu können.
- Weiters wurde gegen einen Geschäftsfreund meiner Mandantin mutwillig Prozess geführt. Das Handelsgericht Wien stellte fest, dass diese Prozessführung nur der Eröffnung einer Nebenfront im Gesellschafterstreit mit meiner Mandantin diente.
- Meiner Mandantin wareine Bucheinsicht verwehrt worden.
Die Mehrheitsgesellschafterin erhob gegen dieses Urteil des Handelsgerichtes Wien Berufung. Zu einer Berufungsentscheidung durch das OLG Wien kam es allerdings nicht mehr, weil sich die Mehrheitsgesellschafterin mit meiner Mandantin schließlich einigen konnte und meine Mandantin noch vor der Entscheidung des OLG Wien gegen Zahlung eines entsprechenden Kaufpreises einvernehmlich aus der Gesellschaft ausschied.
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