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Erfolgreiche Abwehr eines gesellschaftsvertraglichen Aufgriffsrechts
23. Mai 2019
Meine Mandantin hält 20% an einer GmbH. Für den Fall, dass ein Gesellschafter die Veräußerung seines Anteils beabsichtigt, räumt der Gesellschaftsvertrag dem anderen Gesellschafter ein Aufgriffsrecht ein. Die Mehrheitsgesellschafterin behauptete, meine Mandantin hätte eine Veräußerungsabsicht geäußert und begehrte mit Klage die Übertragung des Geschäftsanteils meiner Mandantin. Für meine Mandantin konnte ich vor dem Handelsgericht Wien die Abweisung dieser Klage erreichen.
Dagegen erhob die Mehrheitsgesellschafterin Berufung. Vor dem Oberlandesgericht Wien konnte jedoch eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils erreicht werden. Die Mehrheitsgesellschafterin wollte noch einen außerordentlichen Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof einbringen, der jedoch vom OGH zurückgewiesen wurde. Fazit: Meine Mandantin blieb Gesellschafterin. Die Mehrheitsgesellschafterin wurde zum Kostenersatz für die Verfahrenskosten verurteilt.
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