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Schiedsklausel im Syndikatsvertrag: Erfolg vor dem OGH
26. November 2025
Ich habe für meine Mandanten vor dem Obersten Gerichtshof einen entscheidenden Zwischenerfolg erzielt.
Ich vertrete mehrere Gesellschafter, die die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund begehren. Ein mitbeklagter Gesellschafter wandte ein, die ordentlichen Gerichte seien aufgrund einer Schiedsklausel im Syndikatsvertrag unzuständig. Das Erstgericht wies die Klage zunächst zurück.
Der OGH hat den außerordentlichen Revisionsrekurs der Gegenseite verworfen und klargestellt, dass die Schiedsklausel nur Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Syndikatsvertrag erfasst. Da dieser keine Verhaltenspflichten von Geschäftsführern regelt, fällt die Geschäftsführerabberufung nicht darunter.
Das Verfahren wird daher vor dem zuständigen Gericht fortgesetzt.
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