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Geschäftsführer-Entlassung: Erfolgreiche Anfechtung vor Gericht
19. Juli 2011
Dr. Lukas Fantur konnte die Aufhebung der Entlassung eines von ihm vertretenen GmbH-Geschäftsführers erreichen.
Gegen die Entlassung wurde zunächst vor dem Landesgericht Wiener Neustadt Klage eingebracht. Das Verfahren endete nun mit einem umfassenden gerichtlichen Vergleich.
Dabei werden nicht nur die finanziellen Ansprüche des von Dr. Fantur vertretenen Geschäftsführers bis zur späteren Konkurseröffnung über das Vermögen anerkannt. Dem Mandanten von Dr. Fantur wird auch Prozesskostenersatz geleistet.
Entlastung statt Entlassung
Überdies enthält der Vergleich auch die Bestätigung des nunmehrigen Masseverwalters der GmbH, dass der GmbH bzw. der Konkursmasse gegen den von Dr. Lukas Fantur vertretenen Geschäftsführer keinerlei Ansprüche aus seiner Tätigkeit, insbesondere keine Schadenersatzansprüche, zukommen. Das entspricht einer nachträglichen Erteilung der Entlastung für die Tätigkeit als Geschäftsführer.
Alle gegen den Geschäftsführer erhobenen Vorwürfe (Verletzung des Gesellschaftsvertrages, Falschinformation des Beirates, Nichteinhebung von Mieten, falsche Abrechnungen sowie Kalkulations-, Produktions- und Vertragsfehler) konnten Punkt für Punkt widerlegt werden.
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