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Erfolg vor Landesgericht Korneuburg: Klage auf Feststellung von Gesellschafterbeschlüssen gewonnen
29. August 2018
Die von mir vertretenen Gesellschafter halten 50% Anteile an einer GmbH. In zwei Generalversammlungen brachten sie mehrere Beschlussanträge zur Abstimmung. Damit sollten Ersatzansprüche gegen einen anderen Gesellschafter, der früher Liquidator war, geltend gemacht werden. Dieser Gesellschafter und seine Ehegattin, die gemeinsam ebenfalls 50% halten, stimmten dagegen. Der ehemalige Liquidator unterlag jedoch einem Stimmverbot.
Für meinen Mandanten brachte ich beim Landesgericht Korneuburg daher eine Feststellungsklage ein, dass die Beschlüsse zustande gekommen waren. Das LG Korneuburg gab der Klage statt. Das Urteil wurde rechtskräftig.
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