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Erfolg vor dem OGH wegen Beschlussanfechtung
21. November 2018
Für meine Mandanten hatte ich eine Klage auf Nichtigerklärung eines Gesellschafterbeschlusses eingebracht. Das Stimmverbot eines Gesellschafters war in der Generalversammlung nicht beachtet worden. Das Handelsgericht Wien wies die Klage zu Unrecht ab. Meine dagegen erhobene Berufung vor dem Oberlandesgericht Wien war erfolgreich. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs kann (anonymisiert) hier nachgelesen werden.
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