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    Erfolgreiche Durchsetzung des Bucheinsichtsrechts einer GmbH-Gesellschafterin

    27. Juni 2019

    Für eine Minderheitsgesellschafterin einer GmbH begehrte ich gegenüber der GmbH Bucheinsicht. Dies wurde von der GmbH mit der Begründung verweigert, es läge ein Konkurrenzverhältnis vor. Das Informationsbegehren solle dazu dienen, die erlangten Unterlagen und Informationen potenziellen Kaufinteressenten zugänglich zu machen.

    Das Handelsgericht Wien gab dem Antrag meiner Mandantin auf Bucheinsicht jedoch statt.

    Im Verfahren gelang es, alle Einwände der GmbH zu entkräften. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte diese Entscheidung. Die Gesellschaft wollte sich dann noch an den Obersten Gerichtshof wenden, der den außerordentlichen Revisionsrekurs der Gesellschaft jedoch ohne weitere Begründung zurückwies.


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