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    Klage einer insolventen GmbH auf Rückzahlung von Beraterhonoraren

    19. Dezember 2023

    Ein Masseverwalter klagt einen von mir vertretenen, vormaligen Berater einer inzwischen insolventen GmbH auf Rückzahlung erhaltener Honorare.

    Dies mit der Behauptung, die verrechneten Leistungen seien nicht der GmbH, sondern einem ihrer Gesellschafter zugute gekommen.

    Er geht also im wesentlichen darum

    Die Hürden dafür sind hoch. Erst jüngst entschied der OGH zur Frage der Zurechenbarkeit, dass für einen Dritten eine Erkundigungs- und Prüfpflicht nicht für alle Fälle denkmöglicher Einlagenrückgewähr besteht. Sie besteht nur dort, wo sich

    • der Verdacht schon so weit aufdrängt, dass er nahezu einer Gewissheit gleichkommt.

    In jenen Fällen, in denen das Vorliegen einer betrieblichen Rechtfertigung

    • schon bei erstem Anschein plausibel erscheint und in denen
    • keine Verdachtsmomente gegeben sind, die am Vorliegen einer betrieblichen Rechtfertigung zweifeln lassen müssten,

    besteht hingegen kein weiterer Überprüfungsbedarf (6 Ob 24/23g).

    Heute verhandle ich darüber vor dem Handelsgericht Wien.

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