Privatrecht
Schenkungsvertrag - Formulierung
Falle bei Schenkungsvertrag
Nach dem Gesetz bedarf ein Schenkungsvertrag ohne wirkliche Übergabe zu seiner Gültigkeit eines Notariatsakts (Notariatszwang nach dem Notariatsaktsgesetz). Da diese teuer sind, behilft man sich in der Praxis bei Schenkungen oft damit, dass die zu schenkende Liegenschaft vor Vertragsunterfertigung bereits wirklich übergeben wird.
Neben bereits erfolgten wirklichen Übergabe kommt es dabei aber auch auf die richtige Formulierung im Schenkungsvertrag an.
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