Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur
Rechtsanwalt Dr. Lukas Fantur, Wien.


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Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschafts-recht.


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    Entlassung nach dem Angestelltengesetz

    Entlassungsgründe nach dem Angestelltengesetz

    Entlassung: § 27 Angestelltengesetz regelt, was als ein wichtiger Grund, der den Dienstgeber zur vorzeitigen Entlassung des Angestellten berechtigt, insbesondere anzusehen ist:

    1. wenn der Angestellte im Dienst untreu ist, sich in seiner Tätigkeit ohne Wissen oder Willen des Dienstgebers von dritten Personen unberechtigte Vorteile zuwenden läßt, insbesondere (entgegen § 13 Angestelltengesetz) eine Provision oder eine sonstige Belohnung annimmt, oder wenn er sich einer Handlung schuldig macht, die ihn des Vertrauens des Dienstgebers unwürdig erscheinen lässt;
    2. wenn der Angestellte unfähig ist, die versprochenen oder die den Umständen nach angemessenen Dienste (§ 6 Angestelltengesetz) zu leisten (Dienstunfähigkeit);
    3. wenn einer der im § 1 Angestelltengesetz bezeichneten Angestellten ohne Einwilligung des Dienstgebers ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen betreibt oder im Geschäftszweige des Dienstgebers für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte macht oder wenn ein Angestellter den in § 7 Absatz 4 Angestelltengesetz bezeichneten Verboten zuwiderhandelt;
    4. wenn der Angestellte ohne einen rechtmäßigen Hinderungsgrund während einer den Umständen nach erheblichen Zeit die Dienstleistung unterlässt oder sich beharrlich weigert, seine Dienste zu leisten oder sich den durch den Gegenstand der Dienstleistung gerechtfertigten Anordnungen des Dienstgebers zu fügen, oder wenn er andere Bedienstete zum Ungehorsam gegen den Dienstgeber zu verleiten sucht;
    5. wenn der Angestellte durch eine längere Freiheitsstrafe oder durch Abwesenheit während einer den Umständen nach erheblichen Zeit, ausgenommen wegen Krankheit oder Unglücksfalls, an der Verrichtung seiner Dienste gehindert ist;
    6. wenn der Angestellte sich Tätlichkeiten, Verletzungen der Sittlichkeit oder erhebliche Ehrverletzungen gegen den Dienstgeber, dessen Stellvertreter, deren Angehörige oder gegen Mitbedienstete zuschulden kommen lässt.

    Aus der Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes zur Entlassung:

    Entlassung: Wirkung und Rechtsfolgen

    ↑ Seitenanfang

    Entlassung: Beweispflicht für Entlassungsgründe

    Erklärung der Entlassung

    Entlassung: Unverzüglichkeit

    ↑ Seitenanfang

    Entlassung: Nachforschungspflicht des Arbeitgebers

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