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Dienstzeugnis mit Rechtschreibfehlern
2. Oktober 2009
Eine Arbeitnehmerin klagte die ehemalige Arbeitgeberin (diese vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Lukas Fantur) auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses.
Das bereits ausgehändigte Dienstzeugnis erfülle nicht die gesetzlichen Erfordernisse, da es mit Rechtschreibfehlern behaftet sei und daher das Fortkommen der Klägerin ungebührlich erschwere.
Auch das danach ausgehändigte Dienstzeugnis entspräche nicht den gesetzlichen Vorschriften, da es immer noch mit einem Rechtschreibfehler behaftet sei, weil nach dem Geburtsdatum der Beistrich fehle.
Das Arbeits- und Sozialgericht Wien wies die Klage ab und gab damit der von Dr. Lukas Fantur vertretenen Arbeitgeberin Recht.
Der Auffassung der Klägerin, das Fehlen eines Beistriches und eines Fehlers bei der Groß/Kleinschreibung könnte die Erlangung einer neuen Arbeitstelle erschweren, kann nicht beigetreten werden, so das Arbeits- und Sozialgericht Wien.
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